Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den wichtigsten Mitarbeiter-Benefits in Deutschland. Sie ermöglicht Arbeitnehmern den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber.
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Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen einführen oder bestehende Lösungen optimieren können.
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
3 GUTE GRÜNDE FÜR DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu den wichtigsten Mitarbeiter-Benefits und hilft Unternehmen dabei, Fachkräfte zu gewinnen, zu binden und gleichzeitig zur finanziellen Absicherung der Mitarbeiter im Alter beizutragen.
Mitarbeiter langfristig binden
Eine betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Zukunftsplanung und stärkt die langfristige Bindung an das Unternehmen.
Attraktiver Arbeitgeber werden
Unternehmen, die eine bAV anbieten, positionieren sich als verantwortungsvolle Arbeitgeber und können sich im Wettbewerb um Fachkräfte besser aufstellen.
Steuerliche Vorteile nutzen
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich begünstigt sein und bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen
Wir analysieren die passende bAV-Lösung für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung und Gestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge.
Dabei prüfen wir gemeinsam:
- passende Durchführungswege der bAV
- geeignete Versicherungs- und Vorsorgelösungen
- gesetzliche Rahmenbedingungen
- Integration in bestehende Benefit-Strukturen
- Information und Beratung der Mitarbeiter
So entsteht eine Lösung, die optimal zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Belegschaft passt.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, über den Arbeitgeber zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Dabei wird ein Teil des Gehalts in eine Altersvorsorge investiert. Dieser Beitrag wird direkt über das Unternehmen in eine entsprechende Vorsorgelösung eingezahlt. Häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt damit die gesetzliche Rente und kann dazu beitragen, die finanzielle Versorgung im Alter zu verbessern.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Vorsorgelösung umgewandelt. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.
Die Beiträge werden regelmäßig angespart und stehen dem Mitarbeiter später im Rentenalter als zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung.
Je nach Modell kann sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligen und so die Altersvorsorge der Mitarbeiter zusätzlich unterstützen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil moderner Mitarbeiter-Benefits und unterstützt Arbeitnehmer beim Aufbau einer zusätzlichen finanziellen Absicherung für das Alter.
UMFASSENDER SCHUTZ
WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET DIE BAV?
Der Leistungsumfang Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Privathaftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Entgeltumwandlung
Mitarbeiter können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren.
Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeber können Beiträge zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter bezuschussen und so zusätzliche Anreize schaffen.
Steuerliche Förderung
Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein.
Zusätzliche Absicherung
Je nach Tarif können auch Hinterbliebenenleistungen oder Invaliditätsleistungen enthalten sein.
Flexible Lösungen
Die betriebliche Altersvorsorge kann individuell an Unternehmen und Mitarbeiter angepasst werden.
Langfristiger Vermögensaufbau
Mitarbeiter bauen über viele Jahre eine zusätzliche Altersvorsorge auf.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen daher ermöglichen, dass Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge verwenden können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Eine betriebliche Altersvorsorge kann für Unternehmen jeder Größe sinnvoll sein und trägt zur Mitarbeiterbindung bei.
In vielen Fällen kann eine bestehende betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt oder übertragen werden.
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